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Inhaltsverzeichnis

KAPITEL 1:

Die Geschichte des Schotthocks

KAPITEL 2:

Das Leben im Schotthock

KAPITEL 3:

Es ist lange her

KAPITEL 4:

Die Bauern

 

KAPITEL 7:

Gemeinde im Schotthock

 

Holzgerichte

4 Die Einrichtung der sogenannten Marken ist uralt und geht auf die älteste Besiedlung des Landes zurück. Die Nutzung des Waldes konnte in frühester Zeit, als noch unübersehbare Waldstrecken zwischen den Siedlungen und um sie herum lagen, ganz ungeregelt ausgeübt werden, was selbstverständlich bei der Zunahme der Bevölkerung allmählich in Raubbau ausartete. Daher sind offenbar im Laufe der Zeit nach und nach Schutzmaßregeln gegen zu große Waldverwüstungen notwendig geworden, und man hat auch für wirksame Maßnahmen gesorgt.

In Westfalen wurden wahrscheinlich erst im 11. und 12. Jahrhundert die Waldkomplexe, an welchen verschiedene um sie herumliegende Ansiedlungen Anrecht hatten, zu selbständigen Wirtschaftseinheiten zusammengefaßt, deren Verwaltung eigens dazu bestimmten Persönlichkeiten, den Holzgrafen, zugewiesen wurde. Um Streitigkeiten zu schlichten, gab es Holzgerichte oder Höltinge. (Zusammenkunft aller an den Marken berechtigten Bauern und Edelleute) Die Entscheidung über die Nutzung des Waldes und dementsprechend die Bestrafung der Holzfrevler geschah durch die Gesamtheit der Nutznießer. Man nannte sie Erbexen, was wohl Erbeigentümer bedeutet. Im Hölting hatten alle Marktgenossen gleiches Stimmrecht.

In einem alten Markenbuch des „Olden Rener Wold" werden 49 Höfe namentlich aufgeführt, davon 6 aus dem Schotthock, die Nutzungsrecht hatten. Sie hatten Nutzungsrecht am „Blornholt", das heißt, an Eichen und Buchen und deren Früchten.

Über die Verwaltung der Altenrheiner Mark wird 1580 berichtet, daß jährlich im Sommer und Herbst an bestimmten Tagen Höltinge abgehalten werden sollten. Dabei möge dann jeder Marktgenosse vorbringen, wieviel Holz er für Bauten, Zäune, Wagen, Pflüge und Feuerung nötig hat, damit ihm dieses von den dazu bestimmten Personen nach angestellter Untersuchung angewiesen werde. Wer aber eigenmächtig einen Stamm abschlägt, soll außer mit den gewöhnlichen Geldbußen noch mit 10 Mark besonders bestraft werden.

Wer Dußholt (Birken, Erlen, Weiden) zur Ausbesserung der Einfriedigungen (Wrechten) nötig hat, soll es hauen zwischen Allerheiligen, 1. November und Gregoritag, (12. März). Wer mit Bewilligung einen Eichen- oder Buchenstamm abgehauen hat, ist verpflichtet, im selben Jahr zwei Telgen (Schößlinge) derselben Holzart von seinem Grund und Boden in der Mark wieder anzupflanzen. Auch mußte jeder Erbmann alljährlich auf der Mark 5 Eichen oder B uchentelgen anpflanzen, um dort den B aumbestand zu erhalten. Diese wurden dann im Barentelgen angepflanzt, wo keine Schweine, Schafe und Kühe weiden durften.

Um 1580 oblag die Aufsicht über die Altenrheiner Mark dem Amtmann von Bevergern. Ihm waren der Amtmann vom Falkenhof in Rheine, der Prior des Klosters Bentlage und der Amtmann des Alten Hospitals in Rheine beigeordnet. Um festzustellen, ob die Grenzen der Marken von den Nachbarn auch überall eingehalten worden waren, fand zuweilen nach dem Hölting ein Schnatgang (Grenzbegehung) statt.

In der Rheiner Mark oblag der Grenzschutz zwischen Gemeindeland und Privatbesitz den sogenannten Keisebierscheffen, welche alljährlich am Dienstag nach Dreifaltigkeit den Schnatgang abhielten. Unter Trommelschlag und Vorantragen einer Fahne zogen sie morgens aus der Stadt hinaus, bewaffnet mit dem Zeichen der Macht, der Hellebarde. Ein Schnatgang vom Thietor ist in einer Urkunde festgehalten. Schnatgänge wird es aber auch in der Altenrheiner Mark wie auch in anderen Marken gegeben haben. 6 Nach dem 30 jährigen und 7jährigen Krieg steht geschrieben, „daß nicht ein einziges Stück Holz auf den Marken zu erfinden sei, woraus ein Hauspfosten oder Balken zu machen wäre." Im bischöflichen Edikt von 1771 heißt es, daß die Marken des Hochstiftes Münster, darunter auch Rheine, „vom Holze entblößt und viele Gemeinheiten mit öden Gründen versehen und mit viel schädlichem Wehe- und Flugsand belastet sind."

Nach der Markenteilung, 1845, legte die Stadt Rheine auf ihrem erworbenen Land eine Monokultur aus Kiefern an. Noch heute sprechen wir im Schotthock von den „Stadtstannen". Die Pfarrei St. Dionysius pflanzte auf einem Teil ihres erworbenen Landes ebenfalls Kiefern. Es ist heute noch als „Kiärkenpand" bekannt. Mit der Markenteilung hörte die allgemeine Nutzung der Altenrheiner Mark auf.

 

Die Markenteilung im Schotthock

7 Wie kam es zu der Markenteilung in der Altenrheiner Mark? Zu der Mark gehörte nicht nur das Altenrheiner Brook, hinter dem heutigen Kanal liegend, sondern auch die Hovesaat und das Gebiet zwischen Lingener Damm und der Grenze nach Niedersachsen. Sie umfaßte etwa 11000 Morgen, die in der Feldflur von Altenrheine, Eschendorf und Rodde lagen, und setzte sich zusammen aus magerem Sandboden, moorigem Grund, kümmerlichem Buschwerk und Waldbestand, dürftigem Grasanger und vor allem aus ausgedehnten Heideflächen, die bis zur Aufteilung vielfacher gemeinsamer Nutzung gedient hatten, als Hude (Streu für die Ställe), zum Plaggenstechen oder Torfstich, zur Gewinnung von Brennmaterial und zur Holzentnahme.

Zur Anlage von Röthegruben (in diesen Gruben wurden Flachs und Hanf aufgeweicht) für Hanf und Flachs, Mergel-, Sand- und Lehmgruben für die Ausbesserung der Feldwege wurden der Gemeinde einige Morgen überlassen.

In den Marken wurde vor der Markenteilung ein richtiger Raubbau an Wald und Boden getrieben. Die Marken wurden von den Grundherren und Bauern in erster Linie als Weide für das Vieh genutzt, das die Dorfhirten hier zusammentrieben und hüteten, wobei es nicht selten zu Reibereien und ernsten Auseinandersetzungen kam, zumal die Anzahl der weidenden Tiere immer größer wurde. Durch Holzungen und durch Verbiß von Schafen, die in großer Anzahl vorhanden waren, durch Plaggenabbau und Torfstich wurde der Boden zerstört und ausgelaugt.

Karte der Ländereien der Bauern um 1850

An vielen Stellen war er zu einer reinen Sandfläche geworden, die durch Erosion und Flugsand nicht mehr zu gebrauchen war. Man überlegte aber, wie man diese Gebiete vor der völligen Zerstörung retten könnte. Es waren zu jener Zeit so wenig Wälder und Wallhecken vorhanden, daß man in der Nähe der heutigen Offenbergbrücke, etwa in der Höhe des neu angesiedelten Bauern Deiters, die Kirche von Spelle sehen konnte! Höchste Zeit also, diesen katastrophalen Zustand zu beenden!

Man ging zunächst daran, die Grenzen der Altenrheiner Mark festzusetzen. In der Generalteilung von 1825 wurden die Teile der Kirchspiele Elte, Riesenbeck und Dreierwalde abgesteckt. Die Generalkommission zu Münster gab auf Antrag des Landrates von Basse zu Rheine am 07.12.1827 die Verfügung zur Spezialteilung heraus, mit deren Leitung Assessor Beckmann aus Rheine und die Ökonomiekommissare Küntzel aus Lengerich und Ebmeier aus Steinfurt beauftragt wurden. Durch Veröffentlichung vom 24.12.1827 im Amtsblatt der Regierung, im Intelligenzblatt für den Bezirk Münster und im Westfälischen Merkur machte die Behörde auf die bevorstehende Teilung aufmerksam.

Dann konnte der Geometer Raste aus Lengerich mit der Vermessung beginnen. Sie ergab ein Gesamtareal von 11.887 Morgen. Nach Abzug der Grundstücke für Wege, Gräben und Bäche blieb eine Gesamtfläche von 11.071 Morgen übrig. Im Anschluß an die Vermessung erfolgte die Schätzung des Bodens nach Güte und Wert. Die Botenierung (Schätzwert des Bodens in Klassen) wurde von den Taxatoren, den Bauern Möller aus Bergeshövede, Ernst aus Dreierwalde und Windmöller aus Wadelheim vorgenommen. Sie stuften das Gelände nach dem Schätzwert für 1 Morgen in 8 Klassen von 10 bis zu 25 Silbergroschen ein.

Nun galt es, die Interessenten unter einen Hut zu bringen. Die Teilnehmer an der Markenteilung waren 151 Bauern und Kötter aus Altenrheine, Eschendorf und Rodde sowie 15 adelige Grundherren, die Stadt, die Kirche und Bürger von Rheine. Aus Dreierwalde und Hörstel waren 6 Bauern schon vorher abgefunden worden. Auch die Schule in Altenrheine, vertreten durch den Lehrer Mense, erhielt ein Gelände zum Taxwert von 95 Talern und einen Schulspielplatz im Werte von 4 Talern. Die Schule in Eschendorf erhielt Grund für 104 Taler und einen Spielplatz für 5 Taler.

Nachdem alle Vorabfindungen erledigt waren, konnte man mit der Spezialteilung beginnen.

8 Am 25.02.1845 wurde in der Gastwirtschaft Pohlmann zu Eschendorf die Teilung vorgenommen. Es erhielten aus dem Schotthock die Bauern

Johann Bernhard Veltmann, Alter Lingener Damm,75 Morgen/ 293 Taler

Georg Cravelt, geizt. Welschemeyer, Ludgeristraße, 162 Morgen / 339 Taler

Joh. Bernh. Georg Schottmeyer, Alter Lingener Damm, 72 Morgen / 188 Taler

Benn. Wichers, geizt. Austrup, Walshagenstraße, 74 Morgen / 281 Taler

Gerhard Hennann Beesten, Nadorfskamp, 3 Morgen / 210 Taler

Lackas Thalnzann, Bonifatiusstraße, 104 Morgen / 281 Taler;

 

die Kötter

 

Bernhard Anton Schröder, Walshagenstraße, 27 Morgen / 85 Taler

Johann Bernh. Werning, Ludgeristraße, 16 Morgen / 42 Taler

Hermann Veltmann, Servatiistraße. 16 Morgen / 42 Taler

Bernhard Cravelt, Hovesaat, 16 Morgen / 42 Taler

Johann Bernhard Kösters, Lingener Damm/Dorfstraße, 9 Morgen / 35 Taler

Gerhard Heinrich Post, Walshagenstraße, 42 Morgen / 135 Taler

Heinrich Kaiser, Dorfstraße/Barentelgen, 23 Morgen / 35 Taler

Georg Niehus, Lingener Damm, 15 Morgen / 35 Taler

Wie man sieht, haben die Bauern und Kötter im Schotthock damals nicht besonders gut abgeschnitten. Es war eigentlich eine Ironie, daß diejenigen B auern und Kötter viel Land bekamen, die schon viel Grundbesitz hatten. Aber es lag einfach daran, daß die kleinen Kötter die hohe Kaufsumme nicht bezahlen konnten. Viele übernahmen sich und hatten lange an den anfallenden Zinsen schwer zu tragen. Wenn man bedenkt, daß die Stadt Rheine mit 586 Morgen zu 1.520 Talern und St. Dionysius mit 287 Morgen zu 852 Talern bedacht wurden, dann erkennt man, daß auch damals schon nicht immer gerecht verteilt wurde.

Der Altenrheiner Mark aber tat die Markenteilung gut. Es wurde fortan nicht mehr Raubbau getrieben, sondern jeder Privatbesitzer bemühte sich, das Beste aus seinem Land zu machen. Die Eigentümer verpflichteten sich, ihren Besitz durch Hecke, Wall oder Graben einzugrenzen, die Eintragung in die Grundsteuer-Mutterrolle zu beantragen und in Zukunft die Grundsteuer zu zahlen. Nur einige Röthesand-Vorkommen, Steinkuhlen und Mergelgruben verblieben im Gemeindebesitz.

Da keine weiteren Einwendungen mehr einliefen, konnte der Vertrag durch die eigenhändige Unterschrift der beteiligten Bauern und Kötter unterzeichnet werden. Unter den Unterschriften gab es ungefähr 25 Fälle, in denen Bauern nur mit einem Kreuzchen unterzeichneten! Am 31.08.1847 konnte die neue Flurordnung im Raume Altenrheine schließlich in Kraft treten.

Backhaus auf dem Hof Wiggering im Jahre 1990

Für die Bauern und Kötter begann nun eine Zeit mit finanziellen Schwierigkeiten, dafür aber ohne Abgaben an den Grundherrn. Und durch Fleiß auf eigenem Lande konnte es mancher Bauer und Kötter doch zu bescheidenem Wohlstand bringen.

 

Die Ablösungen im Schotthock

9 Vom Martinitage des Jahres 1810 sollte es in Preußen nur noch freie Bauern geben. Der Jubel wird sicher groß gewesen sein, als Freiherr vom Stein es in einem Edikt vom 09. Oktober 1807 ankündigte. Mit der Aufhebung der Leibeigenschaft, wodurch zwei Drittel Preußens erst die Freiheit erhielt, waren die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleichberechtigt wurden.

Doch brachte dieses Edikt vorerst nur die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit. Die Bauern erhielten das volle Eigentumsrecht an ihrem Hof, mit Ausnahme der Holzungen, wie im Dekret vom 12.12.1808 von Napoleon bestimmt wurde.

Der Gesindezwangsdienst, die Heiratserlaubnis, die Berufswahl, die Schollenpflichtigkeit, das Nachlaßrecht, die Jagdpfründe, die Frohnden, Hand- und Spanndienste und alle anderen persönlichen Dienstleistungen wurden gestrichen, da sie ihren Ursprung in der Leibeigenschaft hatten.

Die Ablösungen, die zuerst Staatskanzler Hardenberg verfügte, trafen auf großen Widerstand des Adels und der Kirche. Es galt, für jeden bäuerlichen Betrieb durch gewählte Sachverständige die Jahreswerte der abzulösenden Leistungen und Verbindlichkeiten zu bestimmen und danach die Höhe des Ablösungskapitals festzusetzen.

Da es noch keine Kataster gab, war man auf die Angaben der Bauern angewiesen. Dabei wurde den

Behörden so manches Tier unterschlagen, indem man etwa bei einer Kontrolle das Vieh im Stall des Nachbarn unterbrachte.

Laut Gesetz vom 25.09.1820 sollten alle auf den säuerlichen Grundstücken haftenden Naturalabgahen in Geld verwandelt und abgelöst werden. Daruner fielen zunächst die Fruchtzehnten von Roggen, Weizen usw. und die Blutzehnten an Rindern, Kälbern, Schweinen usw.. Auch alle andern Naturalien, wie Heu, Stroh, Torf, Flachs, dazu Lebensmittel mußten angegeben werden. Die Dienstleistungen und das Jagd-, Fisch-, Hude-, Holz-, Torf- und Plagenrecht erhielten ihre Taxwerte. Auch wurden Grundgeld, Holzgeld, Dienstgeld, Hundegeld und Köttergeld erfaßt.

Das Gesamtergebnis wurde von öffentlichen Gerichten bestätigt. Zur Bezahlung der Ablösungen wurden i irn Münsterland bäuerliche Tilgungskassen eingerichtet. Eine große Hilfe waren die bäuerlichen Hilfslassen, die von Raiffeisen geschaffen wurden. Infolge Ratenzahlung und Tilgungsrenten erstreckten sich die Ablösungen zwar über das ganze 19. Jahrhundert, in einigen Fällen sogar bis zur Inflation nach dem 1. Weltkrieg; für die Entwicklung des Bauernstandes bedeutete diese Epoche jedoch die endgültige Befreiung aus jahrhundertealter Hörigkeit und Dienstpflicht und wurde, nach Abstoßung Jer Schuldenlast, die sichere Basis für den Aufstieg unserer heimischen Landwirtschaft.

Bauernhof Hüsing - heute Winter - an der Walshagenstrafe, et a um 1900

10 Hier die Ablösungen der Bauern des Schotthocks:

Heinrich Austrup, Walshagenstraße,

Ablösungssumme 399 Taler

Ablösungstag 03.07.1845

 

Georg Krafeld, gnt.Welschemeyer, Ludgeristraße

Ablösungssumme 700 Taler

Ablösungstag 21.06.1855

 

Heinrich Veltmann, Servatiusstraße,

Dienstleistungen 31 Taler

Ablösungstag 14.11.1842

 

Gerhard Spieker, Upsing, Hovesaat,

Erbpacht 411 Taler Ablösungstag 09.02.1852

 

Bernhard Beckmann, Hesping, Hovesaat,

Ablösungssumme 396 Taler

Ablösungstag 09.12.1852

 

Lukas Thalmann, gent. Kreimeyer, Bonifatiusstraße,

Zehntenabgabe 110 Taler

Ablösungstag 30.06.1856

 

Joh. Bernh. Georg Schottmeyer, Alter Lingener Damm,

Ablösungssumme 414 Taler

Ablösungstag 12.09.1844

 

Joh. Herm. Wigger, Wiggering, Hovesaat,

Ablösungssumme 683

Taler Ablösungstag 02.12.1852

 

Josef Berghaus, Walshagenstraße,

Ablösungssumme 100 Taler

Ablösungtag 30.06.1855

 

Theodor Rücoes, gent. Pohlmann, Deiters, Rolandstraße,

Dienstleistung 33 Taler

Ablösungstag 26.08.1852

 

Bernh. Post, Haslöver, Walshagenstraße,

Ablösungssumme 962 Mark

Ablösungstag 16.05.1887

 

Hermann Scheipers, Lingener Damm,

Zehntenabgabe 14 Mark

Ablösungstag 15.10.1901

 

Josef Schipp, Göcking, Lingener Damm,

Zehntenabgabe 133 Mark

Ablösungstag 13.12.1883

 

Gerh. Bernh. Veltmann, Alter Lingener Damm,

Kornabgabe 222 Mark

Ablösungstag 08.01.1899

 

Nach der Säkularisation (Verstaatlichung der kirchlichen Güter) trat auch für die Bauern im Schotthock eine Änderung ein: Der alte Grundherr, der Fürstbischof von Münster, wurde abgelöst vom Herrscher des neugebildeten Fürstentums Rheina-Wolbeck mit Sitz auf Schloß Bentlage. Zur Domänenrentei Rheine-Bentlage gehörten im Fürstentum rund 500 Bauern, die mit Frucht- und Blutzehnten, Zins und Dienstleistungen, Steuern und Geldzahlungen belastet wurden.

11 Hier die Belastungen der Bauern im Schotthock:

Austrup        1 Malter Roggen, 1 Malter Gerste, 2 Hühner, 2 Taler

Beckmann    18 Taler

Kravelt          2 Malter Roggen, 4 Malter Hafer Winter 3 Taler

Deiters          3 Malter Roggen, 2 Malter Hafer Spyker 19 Taler

Schottmeyer  2 Malter Gerste

Kreimeyer     11 Scheffel Gerste

Veltmann       9 Scheffel Gerste, 9 Scheffel Roggen

Kösters          9 Scheffel Roggen, 2 Scheffel Gerste

Mense           1 Scheffel Gerste

Forstmeier     3 Malter, 17 Taler

12 Auf der Hovesaat konnten sich die Bauern Beckmann und Upsing freikaufen, während Deiters, Wiggering und Spyker dem Fürsten von Rheina-Wolbeck abgabepflichtig blieben.

Erst als im Jahre 1972 das Schloß Bentlage von der Stadt Rheine gekauft wurde, gingen auch die dazugehörigen Höfe in den Besitz der Stadt Rheine über. Ahlmer war schon vorher abgebrochen worden, Richter verließ seinen Hof im Jahre 1980, und Wiggering wechselte im Jahre 1986 den Pächter. Diese alten Höfe auf der Hovesaat mit ihrer bewegten Geschichte wären es wert, einmal genau erforscht zu werden.

Weiter: Allgemeine Verhältnisse im 18. Jahrhundert / Die alten Schafställe in Rheine / Der Schotthocker „Uradel"